NPO-Hilfsfonds
Förderbar sind Non-Profit-Organisationen (sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 bis 47 BAO verfolgen), Feuerwehrverbände, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und Rechtsträger, die an förderbaren Organisationen beteiligt sind.
erstellt am 05/11/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr
