Änderung Gewinnfreibetrag
Nach dem 1.Stabilitätsgesetz 2012 treten mit 1.1.2013 folgende Änderungen in Kraft:
erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr
Nach dem 1.Stabilitätsgesetz 2012 treten mit 1.1.2013 folgende Änderungen in Kraft:
erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenDie unter §1 Abs 1 BEinstG fallenden Dienstgeber sind verpflichtet auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.
erstellt am 11/02/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenWenn ein österreichischer Unternehmer unter Angabe seiner österreichischen UID-Nummer Waren bei einem Lieferanten in einem anderen Mitgliedstaat bestellt, kommt es beim Empfang der Waren in Österreich zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb, der in Österreich zu versteuern ist.
erstellt am 05/11/2012 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenBisher wurden für auf elektronischem Wege übermittelte Rechnungen nur dann für den Vorsteuer-Abzug akzeptiert, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur gemäß Signaturgestz unterschrieben wurden. Ab 2013 wird das System vereinfacht und es wird auch möglich sein, elektronische Rechnungen zB als PDF oder Word-Dokument zu verschicken, um den Vorsteuer-Abzug beim Empfänger gewährleisten zu können.
erstellt am 05/11/2012 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenDie Einkünfte eines typischen Kommanditisten sind sozialversicherungsfrei, da der Kommanditist gewöhnlich nur reiner Kapitalgeber ist. Arbeit der Kommanditist jedoch in der Gesellschaft mit, kommt entweder Sozialversicherungspflicht als echter Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer nach dem ASVG oder Sozialversicherungspflicht als neuer Selbstständiger in der gewerblichen Sozialversicherung zu tragen.
Wenn ein ausländisches Kraftfahrzeug länger als ein Monat im Bundesgebiet verwendet, liegt dessen dauernder Standort gemäß § 82 Abs 8 KFG im Inland. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden muss und im Falle einer Erstzulassung in Österreich NoVa (=Normverbrauchsabgabe) entrichtet werden muss.
erstellt am 05/11/2012 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenAusgaben können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangläufig erwachen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.
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