Die "Zusammenfassende Meldung"
Alle steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, grenzüberschreitenden Dienstleistungen eines Unternehmens bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sowie Dreiecksgeschäfte erfordern die Abgabe einer "Zusammenfassenden Meldung" (ZM).
Was muss beachtet werden?
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