Bei uns ist jeder eine große Nummer: Wir sind Steuerberater auch für Kleinstunternehmer
Finanzamt
Egal ob Sie mit Gewerbeschein arbeiten oder ohne Gewerbeschein als neuer Selbstständiger tätig sind, selbst wenn Sie in einem freien Dienstverhältnis arbeiten, in allen Fällen muss auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung, vielleicht sogar eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Sozialversicherung
Es gibt nicht nur die steuerlichen Aspekte zu beachten, sondern auch die Sozialversicherungspflicht miteinzukalkulieren. Sobald Sie einen Gewerbeschein anmelden, sind Sie grundsätzlich bei der SVA pflichtversichert. Es gibt allerdings Ausnahme von der Versicherungspflicht, über die wir Sie gerne informieren.